HRB 16525: Hedrich GmbH, Nürnberg, Karl-Grillenberger-Str. 1, 90402 Nürnberg. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 28.05.2020 (Az. IN 1678/15) nach Schlussverteilung aufgehoben.
HRB 16525: Hedrich GmbH, Nürnberg, Karl-Grillenberger-Str. 1, 90402 Nürnberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 31.03.2016 (Az. IN 1678/15) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
HRB 16525: Hedrich GmbH, Nürnberg, Landgrabenstr. 97, 90443 Nürnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Karl-Grillenberger-Str. 1, 90402 Nürnberg.
Hedrich GmbH, Nürnberg (Landgrabenstr. 97, 90443 Nürnberg). Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2006 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1.Vermittlung von Verträgen, die die Erbringung von Versicherungsdienstleistungen zum Gegenstand haben, von Bausparverträgen, von Darlehen, von Investmentfondanteilen und von Immobilien sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. 2.Die Gesellschaft erbringt als Finanzdienstleistungen ausschließlich die Anlage- und/oder Abschlußvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nummern 1 und 2 KWG von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländische Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d.h. lizenzierten Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituten und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen und ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. 3. Bankgeschäfte, die Verwaltung fremden Vermögens und Geschäfte, die dem Depotgesetz unterliegen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten stehen, werden nur gemäß § 2 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags erbracht.