HRB 705763:Hegaumühle Caldart GmbH, Engen, Mühlenweg 2, 78234 Engen.Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 705763:Hegaumühle Caldart GmbH, Engen, Mühlenweg 2, 78234 Engen.Allgemeine Vertretungsregel v.A.w. nach § 384 Abs.2 FamFG gelöscht.Von Amts wegen berichtigt ; nun Liquidator: Caldart, Herbert, Engen, * ‒.‒.‒‒. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Konstanz vom 07.01.2014 (40 IN 332/13) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Hegaumühle Caldart GmbH, Engen, Mühlenweg 2, 78234 Engen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2010. Geschäftsanschrift: Mühlenweg 2, 78234 Engen. Gegenstand: Der Betrieb einer Getreidemühle, der Vertrieb von Mehl und Mehlprodukten und Vertrieb von Agrarprodukten und Waren des landwirtschaftlichen Bedarfs. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Caldart, Herbert, Engen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Caldart, Elmar, Engen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Caldart, Elmar, Engen, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber der Firma "Caldart Agrar, Inh. Elmar Caldart e.K.", Engen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 701604) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 27.07.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.