Hegnacher Bank eG, Waiblingen, (Hohenackerstr. 2, 71334 Waiblingen).Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 09.06.2009 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hegnacher Bank eG, Waiblingen, (Hohenackerstr. 2, 71334 Waiblingen).Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.04.2009 und 04.05.2009 mit der Genossenschaft "Volksbank Rems eG", Waiblingen (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart GnR 260002) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hegnacher Bank Raiffeisen eG, Waiblingen (Hochenackerstr. 2, 71334 Waiblingen). Die Generalversammlung vom 12.09.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Firma geändert; nun: Hegnacher Bank eG. Gegenstand geändert; nun: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen.