HRB 62046:Hehenkamp Beteiligung GmbH, Düsseldorf, Rather Straße 25, c/o Fruchtimport van Wylick GmbH, 40476 Düsseldorf.Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Hehenkamp Beteiligung GmbH, Düsseldorf, Rather Straße 25, c/o Fruchtimport van Wylick GmbH, 40476 Düsseldorf. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr bestellt als Liquidator: Israel, Robert V., Kortenhoef/Niederlande, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Hehenkamp Beteiligung GmbH, Düsseldorf, Rather Straße 25, c/o Fruchtimport van Wylick GmbH, 40476 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2010 mit der Hehenkamp deelneming FvW B.V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande (Handelskammer von Amsterdam/Niederlande Nr. 50062565) verschmolzen.
Hehenkamp Beteiligung GmbH, Düsseldorf, Rather Straße 25, c/o Fruchtimport van Wylick GmbH, 40476 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Wollaert, Petrus Antonius Maria, NS Roggel/Niederlande, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Israel, Robert, Kortenhoef/Niederlande, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2010 mit der Hehenkamp deelneming FvW B.V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande (Handelskammer von Maastricht/Niederlande Nr. 50062565) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hehenkamp Beteiligung GmbH, Düsseldorf, Rather Straße 25, c/o Fruchtimport van Wylick GmbH, 40476 Düsseldorf. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Hehenkamp deelneming FvW B.V. mit der Hehenkamp Beteiligung GmbH eingereicht worden. Die übertragende Hehenkamp deelneming FvW B.V. ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) nachNiederländischem Recht mit St in Amsterdam, Niederlande,Geschäftsanschrift (1183 AK) Amstelveen, Uilenstede 54D, Niederlande,eingetragen im Handelsregister der Handelskammer von Maastricht,Niederlande, unter der Nummer 50062565.Die übernehmende Hehenkamp Beteiligung GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland,Geschäftsanschrift Rather Straße 25, 40476 Düsseldorf, eingetragen imHandelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 62046.Die Gläubiger der Hehenkamp deelneming FvW B.V. können sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem die Einreichung des Verschmelzungsplanes im Handelsregister von Maastricht bekannt gemacht wurde, schriftlich bei der Hehenkamp deelneming FvW B.V. melden und nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen des § 13 Abs 1 EU-VerschG verlangen, dass für ihre bis dahin entstehenden Forderungen Sicherheit geleistet wird, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Konkurses ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Neuer Schuldner wird die aufnehmende Hehenkamp Beteiligung GmbH sein. Gem. §§ 122a Abs. 2, 22 UmwG ist den Gläubigern der Hehenkamp Beteiligung GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register der Hehenkamp Beteiligung GmbH bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Gläubiger der Hehenkamp Beteiligung GmbH können ihre Rechte schriftlich oder in anderer Form gegenüber der Hehenkamp Beteiligung GmbH, zu Händen der Geschäftsleitung, Rather Straße 25, 40476 Düsseldorf, ausüben. Die Gläubiger der Hehenkamp deelneming FvW B.V. können ihre Rechte gegenüber der Hehenkamp deelneming FvW B.V., zu Händen der Geschäftsleitung, (1183 AK) Amstelveen, Uilenstede 54D, Niederlande ausüben. An den vorgenannten Adressen können weitere Informationen kostenlos eingeholt werden.
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