HRA 4090 P: Hehn Vermögensverwaltung KG Falkensee, Falkensee (Rheinstraße 85-87, 14612 Falkensee). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen
Hehn Vermögensverwaltung KG Falkensee, Falkensee(Rheinstraße 85-87, 14612 Falkensee). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Hehn Vermögensverwaltungs KG, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 38133 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hehn Vermögensverwaltung KG Falkensee, Falkensee(Rheinstraße 85-87, 14612 Falkensee, Verwaltung von eigenem und fremden Grundbesitz und Immobiliarrechten sowie sonstigem Vermögen. Eine Tätigkeit gemäß § 34 c Gewerbeordnung ist ausgeschlossen.). Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: Hehn, Hans-Peter, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Kommanditgesellschaft; Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Hehn Vermögensverwaltung GmbH Falkensee mit Sitz in Falkensee (Amtsgericht Potsdam, HRB 9034 P) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 19.05.2006. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.