HRB 105609: Heidecke Elektroinstallation GmbH, Hamburg, Brünschentwiete 11, 22559 Hamburg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun Liquidator: Heidecke, Kai, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 105609: Heidecke Elektroinstallation GmbH, Hamburg, Brünschentwiete 11, 22559 Hamburg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Heidecke, Britta Sabine, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Heidecke Elektroinstallation GmbH, Hamburg (Brünschentwiete 11, 22559 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.05.2008. Gegenstand: der Betrieb einer Firma für Elektroinstallation. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Heidecke, Kai, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Heidecke, Kai, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Heidecke Elektroinstallation e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 108193) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 09.05.2008. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.06.2008 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.