HRA 3995: Heidehofer Freilandhaltung GmbH & Co. KG, Biendorf OT Jörnstorf, Hauptstraße 18, 18233 Biendorf OT Jörnstorf. Sitz verlegt, nun: Lohne. Änderung der Geschäftsanschrift: Gewerbering 31A, 49393 Lohne. Der Sitz ist von Biendorf OT Jörnstorf nach Lohne (jetzt Amtsgericht Oldenburg HRA 206956 ) verlegt.
HRA 206956: Heidehofer Freilandhaltung GmbH & Co. KG, Lohne, Gewerbering 31A, 49393 Lohne. (Haltung von Legehennen, Produktion und Handel von und mit allen Produkten der landwirtschaftlichen und tierischen Veredelungswirtschaft, Beteiligung an und Geschäftsführung von anderen Gesellschaften und Unternehmen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gewerbering 31A, 49393 Lohne. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: GVE Agrarbetriebe Beteiligungs-GmbH, Lohne (Amtsgericht Oldenburg HRB 110022), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Biendorf OT Jörnstorf (bisher Amtsgericht Rostock, HRA 3995) nach Lohne verlegt.
HRA 3995: Heidehofer Freilandhaltung GmbH & Co. KG, Biendorf OT Jörnstorf, Hauptstraße 18, 18233 Biendorf OT Jörnstorf. (Gegenstand des Unternehmens ist die Haltung von Legehennen sowie die Produktion der landwirtschaftlichen und tierischen Veredelungswirtschaft sowie die Beteiligung und Geschäftsführung an bzw. von Gesellschaften und an anderen Unternehmen, die tierische Produktion, Verarbeitung oder den Handel von landwirtschaftlichen Produkten oder Betriebsmittel betreiben.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 18, 18233 Biendorf OT Jörnstorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: GVE Agrarbetriebe Beteiligungs-GmbH, Steinfeld-Mühlen (Amtsgericht Oldenburg HRB 110022), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Heidehofer Freilandhaltung GmbH, Neubukow (Amtsgericht Rostock HRB 11641) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.08.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.