HRA 12056: HeidelbergCement Logistik GmbH & Co. KG, Polch, Rudolf-Diesel-Straße 29-31, 56751 Polch. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2021 mit Ergänzung vom 13.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.06.2021 bzw. 13.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.06.2021 bzw. 13.07.2021 mit der HeidelbergCement Logistik Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Polch (Amtsgericht Koblenz HRB 10355) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 12056: HeidelbergCement Logistik GmbH & Co. KG, Polch, Rudolf-Diesel-Straße 29-31, 56751 Polch. Prokura erloschen: Vogt, Jürgen-Gunther, Limbach, * ‒.‒.‒‒.
HRA 12056: Kerpen & Kerpen GmbH & Co. KG, Polch, Rudolf-Diesel-Straße 29-31, 56751 Polch. Firma geändert, nun: Neue Firma: HeidelbergCement Logistik GmbH & Co. KG. Nach Änderung der Firma weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: HeidelbergCement Logistik Verwaltungs-GmbH, Polch (AG Koblenz HRB 10355).
HRA 12056: Kerpen & Kerpen GmbH & Co. KG, Ochtendung, Kartalsweg 1, 56299 Ochtendung. Sitz verlegt, nunmehr Neuer Sitz: Polch. Änderung der Geschäftsanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 29-31, 56751 Polch. Nach Firmenänderung und Sitzverlegung weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: K&K Verwaltungs-GmbH, Polch (AG Koblenz HRB 10355).
HRA 12056:Kerpen & Kerpen GmbH & Co. KG, Ochtendung, Kartalsweg 1, 56299 Ochtendung.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.07.2015 mit der BOST Baustoffhandelsverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Königs Wusterhausenn (Amtsgericht Cottbus HRB 9755) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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