Heidelberger Beton Rhein-Haardt GmbH & Co. KG, Speyer, (Deutschhof, 67346 Speyer).Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Heidelberger Beton Rhein-Haardt Verwaltungs-GmbH, Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein HRB 51718). Die Firma ist erloschen.
Heidelberger Beton Rhein-Haardt GmbH & Co. KG, Speyer (Deutschhof, 67346 Speyer). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Heidelberger Beton Rhein-Haardt Verwaltungs-GmbH, Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein HRB 51718). Die Gesellschaft ist durch formwechselnde Umwandlung mit Umwandlungsbeschluß vom 29.06.1999 aus der Lieferbeton Nahe Gesellschaft mit beschränkter Haftung entstanden. Aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2003 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafter-Versammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag hat die TBG Transportbeton Rheinhessen GmbH & Co. KG in Bingen am Rhein -übertragender Rechtsträger- ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf dieTBG Lieferbeton Nahe GmbH & Co. KG in Idar-Oberstein -übernehmender Rechtsträger- übertragen, §§ 2 ff. und 39 ff. UmwG. Die Gesellschaft ist als übernehmer Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.04.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.04.2007 mit der TBG Transportbeton Rhein-Haardt GmbH & Co. KG mit Sitz in Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, HRA 51295) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Der Sitz ist von Idar-Oberstein ( bisher Amtsgericht Bad Kreuznach HRA 11687) nach Speyer verlegt. Die Firma, vormals TBG Transportbeton Rhein-Nahe GmbH & Co. KG, wurde geändert.
TBG Transportbeton Rhein-Haardt GmbH & Co KG, Speyer (Deutschhof, 67346 Speyer). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden TBG Transportbeton Rhein-Nahe GmbH & Co. KG am 12.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
TBG Transportbeton Rhein-Haardt GmbH & Co KG, Speyer (Deutschhof, 67346 Speyer). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.04.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.04.2007 mit der TBG Transportbeton Rhein-Nahe GmbH & Co. KG mit Sitz in Idar-Oberstein (Amtsgericht Bad Kreuznach, HRA 11687) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.