Heidelberger Betonpumpen Franken Verwaltungs-GmbH, Fürth (Schwabacher Str. 500, 90763 Fürth). Die Verschmelzung wurde am 25.08.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Mannheim HRB 330562).
Heidelberger Betonpumpen Franken Verwaltungs-GmbH, Fürth (Schwabacher Str. 500, 90763 Fürth). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Heidelberger Beton GmbH mit dem Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 330562) verschmolzen. DieVerschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.