HRA 521264: Heidelberger Kalksandstein Grundstücks- und Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Durmersheim, Berliner Straße 6, 69120 Heidelberg. Infolge Verschmelzung mit der Kommanditistin ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Heidelberger Kalksandstein Grundstücks- und Beteiligungs-Verwaltungs-GmbH, Durmersheim (Amtsgericht Mannheim HRB 521667). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 521264: Heidelberger Kalksandstein Grundstücks- und Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Durmersheim, Berliner Straße 6, 69120 Heidelberg. Nunmehr Geschäftsanschrift: Berliner Straße 6, 69120 Heidelberg.
Heidelberger Kalksandstein Grundstücks- und Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Durmersheim, (Malscher Str. 17, 76448 Durmersheim).Registerstelle von Amts wegen ergänzt bei Persönlich haftender Gesellschafter: Heidelberger Kalksandstein Grundstücks- und Beteiligungs-Verwaltungs-GmbH, Durmersheim (Amtsgericht Mannheim HRB 521667). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 03.07.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom 03.07.2009 die im Spaltungsplan näher bezeichneten Vermögensteile (mehrere Gesellschaftsanteile sowie Verrechnungskonten bei Gesellschaften) als Gesamtheit aus ihrem Vermögen zum Zwecke der Neugründung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Heidelberger KS Beteiligungen Deutschland GmbH & Co. KG", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRA 702459) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Heidelberger Kalksandstein Grundstücks- und Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Durmersheim, (Malscher Str. 17, 76448 Durmersheim).Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.05.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Verwaltung OCTAPLAN Wandsysteme GmbH", Durmersheim (Amtsgericht Mannheim HRB 522408) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.