Heidi Winter Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Mühlheim am Main (Dieselstr. 19, 63165 Mühlheim am Main). Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.08.2006 Teile des Vermögens der Heidi Winter e.K. mit Sitz in Mühlheim am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRA 40603) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmWG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
63165 Mühlheim
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Amtsgericht: Offenbach am Main
Rechtsform: GmbH & Co. KG