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Heidi Winter Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Mühlheim (HRA 40629)

Firmendaten

Anschrift
Dieselstr. 19
63165 Mühlheim
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 06108/978050
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 40629
Amtsgericht: Offenbach am Main
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Heidi Winter Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG aus Mühlheim ist im Handelsregister Offenbach am Main unter der Nummer HRA 40629 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Heidi Winter Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die Heidi Winter Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 02.10.2006
Veränderung

Heidi Winter Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Mühlheim am Main (Dieselstr. 19, 63165 Mühlheim am Main). Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.08.2006 Teile des Vermögens der Heidi Winter e.K. mit Sitz in Mühlheim am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRA 40603) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmWG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 02.10.2006
Veränderung

Heidi Winter Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Mühlheim am Main (Dieselstr. 19, 63165 Mühlheim am Main). Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 28.09.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.