HRB 11081: Heiko Lebert Bedachungen GmbH, Dortmund, Provinzialstr. 80 a, 44388 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.05.2014 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, der das Unternehmen unter der Einzelfirma Heiko Lebert mit Sitz in Dortmund weiterführt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11081: Heiko Lebert Bedachungen GmbH, Dortmund, Provinzialstr. 80 a, 44388 Dortmund. Wirksamkeitsvorbehalt zu Eintragung lfd. Nr. 3 Spalte 6 b) von Amts wegen gemäß § 395 FamFG gelöscht.
HRB 11081: Heiko Lebert Bedachungen GmbH, Dortmund, Provinzialstr. 80 a, 44388 Dortmund. Das Registergericht beabsichtigt die Löschung des Wirksamkeitsvorbehalts beim Verschmelzungseintrag gemäß § 395 FamFG, weil für den neuen Rechtsträger eine Eintragung im Register nicht in Betracht kommt. Gegen die beabsichtigte Löschung kann innerhalb einer Frist von 3 Wochen Widerspruch eingelegt werden.
HRB 11081:Heiko Lebert Bedachungen GmbH, Dortmund, Provinzialstr. 80 a, 44388 Dortmund.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.05.2014 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, der das Unternehmen unter der Einzelfirma Heiko Lebert mit Sitz in Dortmund weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.