HRB 7381: Heilmann & Dörner GmbH, Viereth-Trunstadt, Buschäckerstr. 2, 96191 Viereth-Trunstadt. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Dörner, Rene, Hallerndorf, * ‒.‒.‒‒; Heilmann, Manfred, Eltmann, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 7381:Heilmann & Dörner GmbH, Viereth-Trunstadt, Buschäckerstr. 2, 96191 Viereth-Trunstadt.Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2014 hat die Satzung neu gefasst.
Heilmann & Dörner GmbH, Viereth-Trunstadt, Buschäckerstr. 2, 96191 Viereth-Trunstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.04.2012. Geschäftsanschrift: Buschäckerstr. 2, 96191 Viereth-Trunstadt. Gegenstand des Unternehmens: Umbau-, Ausbau- und Renovierungsarbeiten sowie Küchenverkauf und -montage. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dörner, Rene, Hallerndorf, * ‒.‒.‒‒; Heilmann, Manfred, Eltmann, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Heilmann & Dörner OHG mit dem Sitz in Viereth-Trunstadt (Amtsgericht Bamberg HRA 11522). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.