HRB 33141: Heim Rinderfarm Neiße GmbH, Rothenburg/OL, Zur Rinderfarm 1, 02929 Rothenburg/OL OT Neusorge. Prokura erloschen: Blum, Peter, Radolfzell, * ‒.‒.‒‒.
HRB 33141: Heim Rinderfarm Neiße GmbH, Rothenburg/OL, Dorfstr. 47, 02929 Rothenburg/OL OT Neusorge. Geschäftsanschrift: Zur Rinderfarm 1, 02929 Rothenburg/OL OT Neusorge.
HRB 33141:Heim Rinderfarm Neiße GmbH, Rothenburg/OL, Dorfstr. 47, 02929 Rothenburg/OL OT Neusorge.Prokura erloschen: Jakob, Karin, Rothenburg/OL OT Geheege, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Blum, Peter, Radolfzell am Bodensee OT Markelfingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 33141:Heim Rinderfarm Neiße GmbH, Rothenburg/OL, Dorfstr. 47, 02929 Rothenburg/OL OT Neusorge.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.02.2014. Geschäftsanschrift: Dorfstr. 47, 02929 Rothenburg/OL OT Neusorge. Gegenstand des Unternehmens: Produktion und Erzeugung pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse, deren Veredlung sowie Vermarktung und Absatz dieser Erzeugnisse. Zu diesem Zweck darf die Gesellschaft die notwendigen Hilfsbetriebe unterhalten; Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum und Betätigung auf dem Geschäftsfeld der erbeuerbaren Energie. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heim, Philipp, Ulm OT Ermingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Jakob, Karin, Rothenburg/OL OT Geheege, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Rinderproduktions e.G. Neusorge, mit dem Sitz in Rothenburg/OL (Amtsgericht Dresden, GnR 95). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.