HRB 188280 B: Heimat Berlin Mücke GmbH, Berlin, Pannierstraße 19, 12047 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Pannierstraße 19, 12047 Berlin
HRB 188280 B: Heimat Berlin Mücke GmbH, Berlin, Kastanienallee 84, 10435 Berlin. Firma: Heimat Berlin Mücke GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kastanienallee 84, 10435 Berlin; Gegenstand: der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften, der Im- und Export von Waren verschiedenster Art, insbesondere Papierwaren, Textil- und Wollartikeln, elektronischem Zubehör, Geschenkartikeln sowie die Teilnahme an und Veranstaltung von Weihnachtsmärkten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Mücke, Sebastian, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.06.2017 mit Änderung vom 14.07.2017 in § 1 (Firma); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Heimat-Berlin-Mücke e.K. vom Inhaber Sebastian Mücke geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 52689 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 16.06.2017. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgen Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.