Heimatzunft Baden-Württemberg e.V. Esslingen am Neckar Die Verschmelzung durch Aufnahme mit dem Verein Arbeitsgemeinschaft der Sing-, Tanz- und Spielkreise in Baden-Württemberg e.V. mit Sitz in Stuttgart wurde am 04. Dezember 2008 in das Vereinsregister des aufnehmenden Vereins (Amtsgericht Stuttgart VR 1152) eingetragen und ist damit wirksam geworden. Von Amts wegen eingetragen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Heimatzunft Baden-Württemberg e.V. Esslingen am Neckar Der Verein (übertragender Verein) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.09.2009 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der beteiligten Vereine vom gleichen Tag mit der Arbeitsgemeinschaft der Sing-, Tanz- und Spielkreise in Baden-Württemberg e.V. mit dem Sitz in Stuttgart (übernehmen - der Verein -VR 1152- Amtsgericht Stuttgart) durch Aufnahme verschmolzen.Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung im Vereinsregister des Sitzes des übernehmenden Vereins wirksam.Nicht eingetragen:Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht seht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.