GnR 118: Heimstätten - Genossenschaft Hamm eG, Hamm (Arndtstraße 35, 59063 Hamm). Die Mitgliederversammlung vom 28.10.2020 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 21 Abs. 3 (Vorstand) und 35 Abs. 1 Buchstabe o) (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung) beschlossen.
GnR 118: Heimstätten - Genossenschaft Hamm eG, Hamm (Arndtstraße 35, 59063 Hamm). Nicht mehr Vorstand: Scheele, Marita, Hamm. Bestellt als Vorstand: Wortmann, Manuela, Hamm, * ‒.‒.‒‒.
GnR 118: Heimstätten - Genossenschaft Hamm eG, Hamm (Arndtstraße 35, 59063 Hamm). Die Mitgliederversammlung vom 28.05.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 21 Abs. 4 (Vorstand) beschlossen.
GnR 118: Heimstätten - Genossenschaft Hamm eG, Hamm (Arndtstraße 35, 59063 Hamm). Die Mitgliederversammlung vom 31.05.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes (§ 2) und der allgemeinen Vertretungsregelung (§ 22) . Neuer Gegenstand: 1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nunmehr: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Heimstätten - Genossenschaft Hamm eG, Hamm, (Arndtstr. 35, 59063 Hamm).Die Mitgliederversammlung vom 14.05.2009 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschließung eines Mitglieds), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 20 (Organe), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), 31 vormals § 30 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 32 vormals 31 (Mitgliederversammlung), 33 vormals 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 34 vormals 33 (Leitung der Mitgliederversammlung u. Beschlussfassung), 35 vormals 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 36 vormals 35 (Mehrheitserfordernisse), 41 vormals 40 (Gewinnverwendung), 43 vormals 42 (Bekanntmachungen), 44 vormals 43 (Prüfung) und 45 vormals 44 (Auflösung) beschlossen. Neuer Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen. Ein Vorstandsmitglied vertritt mit einem weiteren Vorstandsmitglied.