Heimtex Fachmarkt Landau GmbH, Landau in der Pfalz, Horstring 14, 76829 Landau in der Pfalz. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HAMMER Heimtex-Fachmärkte Systemzentrale GmbH, Sitz Porta Westfalica (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 4337), am 30.05.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Heimtex Fachmarkt Landau GmbH, Landau in der Pfalz, Horstring 14, 76829 Landau in der Pfalz. Bestellt als: Geschäftsführer: Dr. Bartsch, Ralf, Hemmingen, * ‒.‒.‒‒; Holtkamp, Karl-Heinz, Hille, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schick, Hans, Kaufmann, Landau in der Pfalz.
Heimtex Fachmarkt Landau GmbH, Landau in der Pfalz, Horstring 14, 76829 Landau in der Pfalz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.05.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.05.2012 mit der HAMMER Heimtex-Fachmärkte Systemzentrale GmbH mit Sitz in Porta Westfalica (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 4337) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.