HRB 23494 HB: Heimverwaltung Immobilien Holding GmbH, Bremen, Stephanitorsbollwerk 1 (Haus Lee), 28217 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die PVPE Sozialimmobilien GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 23554 HB) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 23494 HB: Heimverwaltung Immobilien Holding GmbH, Bremen, Stephanitorsbollwerk 1 (Haus Lee), 28217 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die WPD Seniorenwohnanlagen Management GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 22429 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 23494 HB: Heimverwaltung Immobilien Holding GmbH, Bremen, Stephanitorsbollwerk 1 (Haus Lee), 28217 Bremen. Geschäftsanschrift jetzt: Stephanitorsbollwerk 1 (Haus Lee), 28217 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hubig, Ulrike; Bruns, Olaf. Geschäftsführer: Dr. Tauber, Dietmar, * ‒.‒.‒‒, Braunsbedra; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
Heimverwaltung Immobilien Holding GmbH, Bremen, Universitätsallee 18 (Haus I), 28359 Bremen. Geschäftsanschrift: Universitätsallee 18 (Haus I), 28359 Bremen..
Heimverwaltung Immobilien Holding GmbH, Bremen, Universitätsallee 5, 28359 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die Heimverwaltung Haus Am Dobben Immobilien GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 23846 HB), die Heimverwaltung Bremen Service Gesellschaft mbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 22400 HB) und die Heimverwaltung Bau Management GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 23924 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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