HRB 11043: Heimvolkshochschule Gottfried Könzgen gemeinnützige GmbH, Haltern am See, Annaberg 40, 45721 Haltern am See. Nicht mehr Geschäftsführer: Bußmann, Elisabeth, Isselburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Jansen, Norbert, Krefeld, * ‒.‒.‒‒.
Heimvolkshochschule Gottfried Könzgen gemeinnützige GmbH, Haltern am See, Annaberg 40, 45721 Haltern am See. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.02.2011. Geschäftsanschrift: Annaberg 40, 45721 Haltern am See. Gegenstand: Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; der Betrieb der Heimvolkshochschule "Gottfried Könzgen" KAB/CAJ in Haltern am See. Diese Bildungsstätte ist eine Weiterbildungseinrichtung im Sinne des Weiterbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie hat die Aufgabe, Weiterbildungsmaßnahmen, besonders im Bereich der politischen Bildung, insbesondere des Arbeitsrechts und der Sozialbildung und der werteorientierten Bildung auf der Grundlage der Soziallehre der Kirche anzuregen und zu fördern, vorzubereiten und durchzuführen. Ferner soll ein besonderer Schwerpunkt auf die Familienbildung gelegt werden. Zusätzlich soll durch das Familienpädagogische Institut im Auftrag der KAB Deutschlands innovativ gearbeitet und die Familienpolitik auf kommunaler sowie auf Bundes- und Landesebene bewertet und beeinflusst werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bußmann, Elisabeth, Isselburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Heimvolkshochschule "Gottfried Könzgen" KAB/CAJ e.V. - Arbeiterbildungsheim/Familienpädagogisches Institut, Haltern am See (Amtsgericht Gelsenkirchen VR 10445) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.02.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.