HRB 18324: Hein Colours GmbH, Wilhelmsdorf, Industriestr. 2, 91489 Wilhelmsdorf. Die Ausgliederung wurde am 09.11.2020 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA 10376).
HRB 18324: Hein Colours GmbH, Wilhelmsdorf, Industriestr. 2, 91489 Wilhelmsdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.09.2020. Geschäftsanschrift: Industriestr. 2, 91489 Wilhelmsdorf. Gegenstand des Unternehmens: die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Farben zum Selbst-Einfärben von expandierbarem Polystyrol und anderen Partikelschäumen und damit zusammenhängende Anwendungstechniken, einschließlich Konstruktion, Beratung und Dienstleistungen in diesem Tätigkeitsfeld. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jacob, Johannes, Wilhelmsdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Hein Farben Inhaber Johannes Jacob e.K. mit dem Sitz in Cadolzburg (Amtsgericht Fürth HRA 10376) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wurde am 09.11.2020 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA 10376).Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.