Heine & Berger Zahntechnik GmbH, Bad Wurzach (Schulstr. 7, 88410 Bad Wurzach). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 09.07.2008 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Berger, Josef, Bad Wurzach, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Josef Berger e. K.", Bad Wurzach (Amtsgericht Ulm HRA 721157) verschmolzen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
88410 Bad Wurzach
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Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Ulm
Rechtsform: GmbH