Heinekamp-Treuhand Revisions- und Beratungsgesellschaft mbH Buchprüfungsgesellschaft, Solingen (Sperlingsweg 62, 42657 Solingen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden DATOR Dr. Ganns, Heinekamp und Heibges, Treuhand- und Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft am 20.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Heinekamp-Treuhand Revisions- und Beratungsgesellschaft mbH Buchprüfungsgesellschaft, Solingen (Sperlingsweg 62, 42657 Solingen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger gemäß Verschmelzungsvertrag vom 23.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2005mit der DATOR Dr. Ganns, Heinekamp und Heibges Treuhand- und Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal HRB 4227) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.