HRA 200983:Heiner Grote Heizungs-Sanitär GmbH & CO. KG, Edewecht ( Edewecht). Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2 HGB, § 393 FamFG eingetragen.
HRA 200983:Heiner Grote Heizungs-Sanitär GmbH & CO. KG, Edewecht (Friedrichsfehner Straße 22, 26188 Edewecht). Das Registergericht beabsichtigt vorstehende Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 Satz 2 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 1 Monat ab Veröffentlichung festgesetzt.
Heiner Grote Heizungs-Sanitär GmbH & CO. KG, Edewecht (Friedrichsfehner Straße 22, 26188 Edewecht). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 07.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2007 und der Erklärung des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2007 Teile des Vermögens der Heiner Grote Heizungsbau e.K. mit Sitz in Edewecht (AG Oldenburg, HRA 200942) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 30.01.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Heiner Grote Heizungs-Sanitär GmbH & CO. KG, Edewecht (Friedrichsfehner Straße 22, 26188 Edewecht, Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes, dessen Gegenstand ist:a) Heizungsbau, Sanitärarbeiten sowie die Vornahme ergänzender oder artverwandter Geschäfte, der Eintritt in solche Unternehmen, die Beteiligung an solchen Unternehmen und/oder die Verwaltung des Betriebsvermögens solcher Unternehmen,b) jede angemessene kaufmännische Nutzung des Anlagevermögens.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Heiner Grote Heizngs-Sanitär Beteiligungs GmbH, Edewecht (Amtsgericht Oldenburg HRB 201641).