Heinloth & Meier GebäudeService GmbH, Berngau (Am Eberhard 20, 92361 Berngau). Die Verschmelzung wurde am 11.07.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Amtsgericht Nürnberg HRB 18766).
Heinloth & Meier GebäudeService GmbH, Berngau (Am Eberhard 20, 92361 Berngau). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Jura-Clean Johannes Ott GmbH mit dem Sitz in Neumarkt/Opf. (Amtsgericht Nürnberg HRB 18766) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.