Heinrich Bolte GmbH, Stadthagen (Vornhäger Str. 44, 31655 Stadthagen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Heinrich Bolte Inh. Heinz-Gerhard Bolte e.K. (Amtsgericht Stadthagen HRA 200134) am 18.04.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Heinrich Bolte GmbH, Stadthagen (Vornhäger Str. 44, 31655 Stadthagen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Heinrich Bolte Inh. Heinz-Gerhard Bolte e.K. (Amtsgericht Stadthagen HRA 200134) auftretenden Kaufmann Bolte, Heinz-Gerhard übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Heinrich Bolte GmbH, Stadthagen (Vornhäger Str. 44, 31655 Stadthagen). Die Gesellschafterversammlung hat am 28.02.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 400.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 204.516,75 um EUR 33,25 auf EUR 204.550,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital), sowie in den §§ 6 ((Zustimmungserfordernisse) und 9 (Gesellschafterversammlungen) zu ändern. Nicht mehr Geschäftsführer: Bolte - Krömer, Bärbel, Stadthagen, * ‒.‒.‒‒.