Heinrich Born Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gersweiler (Wiesenstraße 11, 66128 Gersweiler). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Heinrich Born Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gersweiler (Wiesenstraße 11, 66128 Gersweiler).Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.Das Widerspruchsschreiben kann auch in der Form eines elektronischen Dokumentes eingereicht werden, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein soll (§§ 14 II Fam FG, 130 a Abs. 2 und 3, 298 ZPO).
Heinrich Born Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gersweiler (Wiesenstraße 11, 66128 Gersweiler). Durch Beschluß des Amtsgerichts Saarbrücken (AZ.: 61 IN 13/05) vom 30.03.2005 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist hierdurch kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.