HRA 203942: Heinrich Dierkes Güterverkehr e.K., Glandorf, Osnabrücker Str. 18, 49219 Glandorf. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.07.2019 nebst Ergänzung vom 30.09.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.07.2019 sowie vom 30.09.2019 sind Unternehmensteile mit Ausnahme der im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 24.07.2019 nebst Ergänzung vom 30.09.2019 ausdrücklich ausgenommenen Vermögensteilen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Heinrich Dierkes Transporte GmbH & Co. KG mit Sitz in Glandorf (Amtsgericht Osnabrück HRA 204093) übertragen worden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
49219 Glandorf
Krankenhausstr. 3, 49219 Glandorf
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Amtsgericht: Osnabrück
Rechtsform: eK