Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund
des Verschmelzungsvertrages vom
14.07.2023 mit Nachtrag vom 02.08.2023 und der
Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom
14.07.2023
mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
"Heinrich Glaeser Nachf. GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB
31)
verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
07.08.2023
Tenic |
HRB 3567:Heinrich Glaeser Nachfolger - Bayer Hygiene GmbH, Ulm, Blaubeurer Straße 263, 89081 Ulm.Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf Euro umgestellt und um 70,81 EUR auf 51.200,00 EUR erhöht. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um weitere 25.000,00 EUR auf 76.200,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 76.200,00 EUR.
Heinrich Glaeser Nachfolger - Bayer Hygiene GmbH, Ulm, Blaubeurer Straße 263, 89081 Ulm. Nicht mehr Geschäftsführer: Reindl, Günther, Kaufmann, Elchingen.
Heinrich Glaeser Nachfolger - Bayer Hygiene GmbH, Ulm, Blaubeurer Straße 263, 89081 Ulm.Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Blaubeurer Straße 263, 89081 Ulm. Gegenstand geändert; nun: Die Herstellung und der Vertrieb von Hygieneartikeln aus Paper, Kunst- und anderen Werkstoffen. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihr Know-How auf dem Markt von Hygieneartikeln anderen Unternehmen zu vermitteln, insbesondere durch Abschluss von Franchise-Vereinbarungen. Die Gesellschaft darf daneben mit Produkten für den Gastronomiebedarf handeln und solche Gegenstände vertreiben. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Herstellung, den Vertrieb und den Handel von Hygieneartikeln aus Papier, Kunst- und anderen Werkstoffen unter Überleitung ihrer Lieferanten- und Kundenbeziehungen und Übertragung des entsprechenden Know-Hows auf Gesellschafter und/oder Dritte gegen Entrichtung von Nutzungsvergütungen vollständig oder teilweise zu übertragen.