Heinrich Greve Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Lübbecke, Mühlenstraße 7, 32312 Lübbecke. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Heinrich Greve Maschinen- und Apparatebau GmbH & Co. Kommanditgesellschaft in Lübbecke am 09.11.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Heinrich Greve Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Lübbecke, Mühlenstraße 7, 32312 Lübbecke. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.10.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.10.2012. mit der Heinrich Greve Maschinen- und Apparatebau GmH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Lübbecke (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRA 5569) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.