HRB 7902: Heinrich Hering und Sohn GmbH, Lüdenscheid, Königsbergerstraße 25, 58511 Lüdenscheid. Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 11 (Gesellschafterversammlungen) und 18 (Jahresabschluss, Lagebericht, Ergebnisverwendung) beschlossen.
HRB 7902:Heinrich Hering und Sohn GmbH, Lüdenscheid, Königsbergerstraße 25, 58511 Lüdenscheid.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.05.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.05.2014 mit der Hering Verwaltungs GmbH mit Sitz in Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn HRB 5975) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7902:Heinrich Hering und Sohn GmbH, Lüdenscheid, Königsbergerstraße 25, 58511 Lüdenscheid.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Königsbergerstraße 25, 58511 Lüdenscheid. Gegenstand: Die Verwaltung von Vermögen, insbesondere, aber ohne Beschränkung darauf, die Vermietung und Verpachtung von Anlagen und Betriebsvermögen, das dem Betrieb eines Unternehmens der Metalloberflächentechnik dient. Unternehmenszweck ist ferner der Anlagenbau und der Handel mit Metallen aller Art. Stammkapital: 4.500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hering, Thorsten, Marienheide, * ‒.‒.‒‒; Dr. Hering, Sven, Meinerzhagen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Firma Heinrich Hering und Sohn GmbH & Co. KG in Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn HRA 3066) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.