HRA 5856: Heinrich Klespe GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Beckum, Ladestr. 9, 59269 Beckum. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
HRA 5856: Heinrich Klespe GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Beckum, Ladestr. 9, 59269 Beckum. Die Internetveröffentlichung vom 11.08.2015 wird von Amts wegen dahingehend berichtigt, dass der Text wie folgt lautet:Das Registergericht beabsichtigt, die Eintragung unter lfd. Nr. 3 im Handelsregister wegen offensichtlicher Unrichtigkeit von Amts wegen zu löschen gemäß § 395 FamFG. Nur eine KG, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, ist mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden worden ist, aufgelöst. Hier sind jedoch die Firma Heinrich Klespe GmbH und Herr Guido Zaum persönlich haftende Gesellschafter. Dass Herr Zaum bereits im Jahr 2005 verstorben ist, führt zu keinem anderen Ergebnis. In § 14 des Gesellschaftsvertrags der Firma (UR.-Nr. 1003/1980, Notar Rudolf Otto in Beckum) ist bestimmt, dass beim Tode eines Gesellschafters die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern mit den Erben fortgesetzt wird. Die Voraussetzungen für die Auflösung der Gesellschaft nach Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gem. §§ 131 Abs. 2, 161 Abs. 2 HGB liegen daher nicht vor. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
HRA 5856: Heinrich Klespe GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Beckum, Ladestr. 9, 59269 Beckum. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Heinrich Klespe GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Beckum, Ladestr. 9, 59269 Beckum. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Die Gesellschaft ist nach Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 23.01.2012 - 77 IN 126/11). Gemäß § 143 Absatz 1 Satz 3, § 161 Absatz 2 HGB von Amts wegen eingetragen.