HRB 545: Heinrich Loock Erd- und Tiefbau GmbH, Kleve, Boschstraße 7, 47533 Kleve. Nach Berichtigung des Nachnamens Geschäftsführer: Janßen, Ludger Franz, Kranenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 545:Heinrich Loock Erd- und Tiefbau GmbH, Kleve, Boschstraße 7, 47533 Kleve.Mit der Heinrich Loock Beteiligungs-GmbH (Amtsgericht Kleve, HRB 10646) als herrschendem Unternehmen ist am 09.12.2013 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2013 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Heinrich Loock Erd- und Tiefbau GmbH, Kleve, Boschstraße 7, 47533 Kleve. Der mit der EU-CO Gesellschaft für europäische Beteiligungen mbH in Kleve (Amtsgericht Kleve, HRB 1285) am 16.06.2000 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 23.12.2011 zum 01.01.2012 aufgehoben.
Heinrich Loock Erd- und Tiefbau GmbH, Kleve, Boschstraße 7, 47533 Kleve. Die Gesellschafterversammlung hat am 23.12.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 10.000.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 5.112.918,81 um EUR 81,19 auf EUR 5.113.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital, Stammeinlage) zu ändern. Ferner wurde beschlossen die §§ 5 Ziff. 3 und 6 (Geschäftsführung und Vertretung), 6 Ziff. 2 und 3 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte), 7 Ziff. 9, 10 und 11 (Gesellschafterversammlung), 9 Ziff. 2 und 3 (Ergebnisverteilung), 11 Ziff. 1 (Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen), 14 Ziff. 1 (Kündigung) aufzuheben und neu zu fassen. § 12 a wurde neu eingefügt. 5.113.000,00 EUR. Der mit der EU-CO Gesellschaft für europäische Beteiligungen mbH in Kleve (Amtsgericht Kleve, HRB 1285) am 16.06.2000 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 23.12.2011 zum 23.12.2011 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.