HRA 201333: Heinrich Nagel GmbH & Co. KG, Langenhagen, Gleiwitzer Staße 10-22, 30855 Langenhagen. Wildeshausen. Geschäftsanschrift: Bargloyer Str. 62, 27793 Wildeshausen. Der Sitz ist nach Wildeshausen (jetzt Amtsgericht Oldenburg HRA 206035) verlegt.
HRA 206035: Heinrich Nagel GmbH & Co. KG, Wildeshausen, Bargloyer Straße 62, 27793 Wildeshausen. (Erwerb und Verwaltung von eigenen Beteiligungen an Unternehmen und Vertrieb von alkoholfreien und alkoholhaltigen Getränken aller Art nebst Artikeln des Zubehörs im Groß- und Einzelhandel für eigene und fremde Rechnung). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bargloyer Straße 62, 27793 Wildeshausen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Heinz Nagel Verwaltungsgesellschaft mbH, Wildeshausen (Amtsgericht Oldenburg HRB 213431). Der Sitz ist von Langenhagen (bisher Amtsgericht Hannover, HRA 201333) nach Wildeshausen verlegt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.05.2007 mit Ergänzung vom 21.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.05.2007/21.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.05.2007/21.12.2007 einen Teil des Vermögens (Geschäftsanteil an der Nienburger Getränkevertrieb GmbH mit Sitz in Nienburg) der Hermann Kolle Biergroßvertrieb und Genussmittelgroßhandlung GmbH & Co KG mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover HRA 200243) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.02.2008 wirksam geworden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.05.2007 und der Gesellschafterversammlung der Firma A. Schilling Getränkevertrieb GmbH vom 25.05.2007 und der Gesellschafterversammlung der Firma Nienburger Getränkefabrik GmbH vom 25.05.2007 mit der A. Schilling Getränkevertrieb GmbH mit Sitz in Celle (Amtsgericht Lüneburg HRB 100466) sowie mit der Nienburger Getränkefabrik GmbH mit Sitz in Nienburg (Amtsgericht Walsrode HRB 30175) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2015 mit der NaLo Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover, HRB 203294) verschmolzen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.11.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der Getränke Nordmann GmbH jeweils vom 24.11.2016 einen Teil ihres Vermögens (Kommanditanteile/Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Getränke Nordmann GmbH mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover, HRB 203621) übertragen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2017 mit der Nordmann Hannover Beteiligungs GmbH mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover, HRB 201814) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2017 mit der Nordmann Braunschweig Beteiligungs GmbH mit Sitz in Meine (Amtsgericht Hildesheim, HRB 201393) verschmolzen.
HRA 201333: Heinrich Nagel GmbH & Co. KG, Langenhagen, Gleiwitzer Staße 10-22, 30855 Langenhagen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2017 mit der Nordmann Hannover Beteiligungs GmbH mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover, HRB 201814) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2017 mit der Nordmann Braunschweig Beteiligungs GmbH mit Sitz in Meine (Amtsgericht Hildesheim, HRB 201393) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 201333: Heinrich Nagel GmbH & Co. KG, Langenhagen, Gleiwitzer Staße 10-22, 30855 Langenhagen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.11.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der Getränke Nordmann GmbH jeweils vom 24.11.2016 einen Teil ihres Vermögens (Kommanditanteile/Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Getränke Nordmann GmbH mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover, HRB 203621) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der #DV.Auswahl(Text="Betreffende Alternative auswählen",Eingabe="Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Verschmelzung","Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Abspaltung","Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Aufspaltung","formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"formwechselnden Umwandlung","Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Ausgliederung","Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Vermögensübertragung")
HRA 201333:Heinrich Nagel GmbH & Co. KG, Langenhagen, Gleiwitzer Staße 10-22, 30855 Langenhagen.Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2015 mit der NaLo Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover, HRB 203294) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.