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Heinrich Pöppinghaus Buchdruckerei und Zeitungsverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bochum (HRB 2620) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Alte Bahnhofstr. 148
44892 Bochum
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 2620
Amtsgericht: Bochum
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Heinrich Pöppinghaus Buchdruckerei und Zeitungsverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Bochum war im Handelsregister Bochum unter der Nummer HRB 2620 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Heinrich Pöppinghaus Buchdruckerei und Zeitungsverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Standort nicht geändert. Die Heinrich Pöppinghaus Buchdruckerei und Zeitungsverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 21.09.2009
Löschung

Heinrich Pöppinghaus Buchdruckerei und Zeitungsverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bochum, Alte Bahnhofstraße 148, 44892 Bochum.Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (AG Bochum, HRA 6406) am 01.09.2009 wirksam geworden.

Calendar 02.09.2009
Veränderung

Heinrich Pöppinghaus Buchdruckerei und Zeitungsverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bochum, Alte Bahnhofstraße 148, 44892 Bochum.Geschäftsanschrift: Alte Bahnhofstraße 148, 44892 Bochum. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.07.2009 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Heinrich Pöppinghaus Buchdruckerei und Zeitungsverlag e.K., Inhaber Mathias Korbmacher (Amtsgericht Bochum, 14 AR 308/09) auftretenden Kaufmann Korbmacher, Mathias übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

21.09.2009
Registervorgang

Löschung 14.09.2009