Heinrich Rickfelder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Beckum, Höckelmer 7, 59269 Beckum. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Heinrich Rickfelder e.K. Inh. Ferdinand Rickfelder am 22.05.2012 eingetragen worden (AG Münster HRA 9376); von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Heinrich Rickfelder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Beckum, Höckelmer 7, 59269 Beckum. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.02.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.02.2012 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Rickfelder, Ferdinand verschmolzen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Heinrich Rickfelder e.K. Inh. Ferdinand Rickfelder in Beckum weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.