Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Güney, Mehmet Ali, Klingenberg a.Main,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
15.01.2025
Hörst |
5 |
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Einzelprokura:
Barisic, Zana, Wörth a.Main, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
14.10.2022
Hörst |
Heinrich Wengerter Hoch- und Tiefbau GmbH, Klingenberg, Röllbacher Straße 16, 63911 Klingenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR.
Heinrich Wengerter Hoch- und Tiefbau GmbH, Klingenberg, Röllbacher Straße 16, 63911 Klingenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Heinrich Wengerter KG, Baugeschäft und Baumaterialienhandlung mit dem Sitz in Röllfeld und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR.
Heinrich Wengerter Hoch- und Tiefbau GmbH, Klingenberg, Röllbacher Straße 16, 63911 Klingenberg. Die Heinrich Wengerter KG, Baugeschäft und Baumaterialienhandlung mit dem Sitz in Röllfeld (Amtsgericht Aschaffenburg HRA 1761) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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