HRB 14200: Heinrich von Feist Verlag GmbH, Kempen, Neustraße 2, 47906 Kempen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 14200: Heinrich von Feist Verlag GmbH, Kempen, Neustraße 2, 47906 Kempen. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
HRB 14200: Heinrich von Feist Verlag GmbH, Kempen, Neustraße 2, 47906 Kempen. Die Gesellschaft wird durch den oder die Liquidatoren vertreten. Geändert, nunmehr Liquidator: Heinrich, Gunter, Lauta, * ‒.‒.‒‒. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (90 IN 66/16) vom 30.05.2017 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Heinrich von Feist Verlag GmbH, Kempen, Neustraße 2, 47906 Kempen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2012. Geschäftsanschrift: Neustraße 2, 47906 Kempen. Gegenstand: Die Herausgabe von Büchern, Zeitschriften und aller damit verbundenen Verlagsgeschäfte; der Vertrieb und die Verwertung unternehmenseigener redaktioneller Produktion und die Vergabe von Lizenzen an Dritte, sowie der Aufbau eines wirtschaftlichen Zugangs zu nicht printbezogenen Medien und der Verwertung unternehmenseigener redaktioneller Produktionen mit der Vergabe von Lizenzen über diese. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Heinrich, Gunter, Lauta, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.