Heintke Grundstücksentwicklung II GmbH & Co. KG, Sprockhövel, (Elberfelder Str. 167, 45549 Sprockhövel).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Heintke Grundstücksentwicklung I GmbH & Co. KG am 27.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Heintke Grundstücksentwicklung II GmbH & Co. KG, Sprockhövel (Elberfelder Str. 167, 45549 Sprockhövel). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2008 mit Ergänzung vom 12.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom 02.07.2008 mit der Heintke Grundstücksentwicklung I GmbH & Co. KG mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRA 7394) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.