HRB 100871: Heinz Bente GmbH, Diepenau, Hinter der Bahn 6, 31603 Diepenau. Geschäftsführer: Bente, Michael, Diepenau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 100871: Firma Heinz Bente GmbH, Diepenau OT Lavelsloh, Hinter der Bahn 6, 31603 Diepenau. Neue Firma: Heinz Bente GmbH. Diepenau. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens sind die Bauarbeiten aller Art, der Tief- und Rohrleitungsbau, Horizontalbohrungen, Stahlrohrpressungen, sowie alle anverwandten und geschäftsähnlichen Aufgaben. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand. (2) Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin, zu beteiligen. Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein. Die Gesellschafterversammlung kann die Geschäftsführung ermächtigen, einen Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bente, Henning, Diepenau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Bente, Ulrich, Dipl.-Ing., Diepenau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2016 hat die Neufassung des Geselllschaftsvertrages und mit Ihr insbesonders die Änderung des § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 Gegenstand des Unternehmes), § 3 (Stammkapital) und § 4 ( Teilung und Zusammenlegung von Geschäftsanteilen, Mitberechtigung an einem Geschäftsanteil) sowie § 5 (Vertretung, Geschäftsführung) beschlossen.
Firma Heinz Bente GmbH, Lavelsloh, Hinter der Bahn 6, 31603 Diepenau. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2012 und der Gesellschafterversammlung der Heinz Bente GmbH vom 16.08.2012 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Heinz Bente GmbH mit Sitz in Schköna (Amtsgericht Stendal HRB 17594) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.