Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hechingen vom
30.01.2024 (10 IN 6/14) ist das Insolvenzverfahren
aufgehoben. |
a)
28.05.2024
Wilhelm |
HRB 440765:Heinz Cluster GmbH, Horb am Neckar, Kohlberg 1-3, 72160 Horb am Neckar.Die Gesellschaft aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Heinz Cluster GmbH, Horb am Neckar, Kohlberg 1-3, 72160 Horb am Neckar. Bestellt als Notgeschäftsführerin: Heinz-Schröder, Irmhild, Rottweil, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Heinz, Regina Maria, Haigerloch, * ‒.‒.‒‒.
Heinz Cluster GmbH, Horb am Neckar, (Kohlberg 1-3, 72160 Horb am Neckar).Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.10.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HCA-Heinz Cluster Analytik GmbH", Horb am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 440680) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.10.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HCT-Heinz Cluster Texturen GmbH", Horb am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 440685) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.