HRB 18500: Heinz Farwick GmbH Tischlerei und Innenausbau, Essen, Hinseler Hof 9, 45277 Essen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden H.F.-Bestatter GmbH am 21.07.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 18500: Heinz Farwick GmbH Tischlerei und Innenausbau, Essen, Hinseler Hof 9, 45277 Essen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom 06.07.2020 mit der H.F. - Bestatter in Essen GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 8352) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 18500: Heinz Farwick GmbH Tischlerei und Innenausbau, Essen, Hinseler Hof 9, 45277 Essen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom 06.07.2020 mit der H.F. - Bestatter GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 8352) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 18500: Heinz Farwick GmbH Tischlerei und Innenausbau, Essen, Hinseler Hof 9, 45277 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 09.05.2017 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft, Geschäftsjahr) zu ändern.
Heinz Farwick GmbH Tischlerei und Innenausbau, Essen, Hinseler Hof 9, 45277 Essen. Mit der H.F.-Bestatter in Essen GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 8352) als herrschendem Unternehmen ist am 04.08.2011 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom selben Tag zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
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