HRB 67879: AHK Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln, Im Zollhafen 16, 50678 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Balthazar 512 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 71637) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 67879: AHK Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln, Im Zollhafen 16, 50678 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.11.2021 mit der Balthazar 515 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 71622) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 67879: AHK Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln, Im Zollhafen 16, 50678 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.12.2021 mit der Balthazar 514 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 71616) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 67879: AHK Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln, Im Zollhafen 16, 50678 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.11.2021 mit der Balthazar 513 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 71651) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 67879: AHK Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln, Im Zollhafen 16, 50678 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.11.2021 mit der BE Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 71596) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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