Heinz Herker jun. Landschaftsbau GmbH, Bochum, Markstr. 356 a, 44795 Bochum. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Bochum, HRA.6699) am 5.9.2011. wirksam geworden.
Heinz Herker jun. Landschaftsbau GmbH, Bochum, Markstr. 356 a, 44795 Bochum. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.02.2011 im Wege des Formwechsels in die Heinz Herker jun. Landschaftsbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, 14 AR 51/11) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.