Heinz Kirch Steuerberatungsgesellschaft mbH, Saarbrücken, Ubierring 51, 50678 Köln.Der Sitz ist nach Köln verlegt (jetzt Amtsgericht Köln HRB 68149). Geschäftsanschrift: Ubierring 51, 50678 Köln.
Heinz Kirch Steuerberatungsgesellschaft mbH, Köln, Ubierring 51, 50678 Köln.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.07.2002. Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Saarbrücken (bisher Amtsgericht Saarbrücken, HRB 14939) nach Köln beschlossen. Geschäftsanschrift: Ubierring 51, 50678 Köln. Gegenstand: die geschäftsmäßigen Hilfeleistungen in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kirch, Heinz, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Heinz Kirch Steuerberatungsgesellschaft mbH, Köln (Bahnhofstr. 28, 66111 Saarbrücken). Saarbrücken.
Heinz Kirch Steuerberatungsgesellschaft mbH, Saarbrücken (Bahnhofstraße 28, 66111 Saarbrücken). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.07.2002 Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher AG Köln HRB 41598) nach Saarbrücken beschlossen. Gegenstand: Die geschäftsmäßigen Hilfeleistungen in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft duch ihn allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Abweichend davon kann die Gesellschafterversammlung Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muss mindestens einer der Geschäftsführer Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss der Geschäftsführer Steuerberater sein.Eine Einzelvertretung durch eine Person, die nicht Steuerberater ist, ist nur im Einvernehmen mit der Geschäftsführung zulässig. Geschäftsführer: Kirch, Heinz, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.