HRB 114746: Heinz Moczko Straßenreinigung und Winterdienst GmbH, München, Echardinger Str. 3, 81673 München. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 114746: Heinz Moczko Straßenreinigung und Winterdienst GmbH, München, Echardinger Str. 3, 81673 München. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Bestellt: Liquidator: Lallinger, Verena, München, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Moczko, Heinz-Joachim, Straßenbaumeister, München. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Heinz Moczko Straßenreinigung und Winterdienst GmbH, München, Echardinger Str. 3, 81673 München.Die SL Reitsport Münster GmbH mit dem Sitz in Steinach-Münster (Amtsgericht Straubing HRB 10547) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Heinz Moczko Straßenreinigung und Winterdienst GmbH, München, Echardinger Str. 3, 81673 München.Geschäftsanschrift: Echardinger Str. 3, 81673 München. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 01.12.2000 mit der Moczko GmbH & Co. Straßen- und Pflasterbau KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 70192) ist durch Aufhebung zum 31.12.2008 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.