HRB 521045: Heinz Schwabe GmbH, Gaggenau, Mühlweg 3, 76571 Gaggenau. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 521045: Heinz Schwabe GmbH, Gaggenau, Mühlweg 3, 76571 Gaggenau. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwabe, Heinz, Gaggenau, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Schwabe, Heinz, Gaggenau, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Heinz Schwabe - Verwaltungsgesellschaft m.b.H., Gaggenau, (Mühlweg 3, 76571 Gaggenau).Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Schwabe GmbH & Co. KG", Gaggenau (Amtsgericht Mannheim HRA 520912) um 435,40595 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR.
Heinz Schwabe - Verwaltungsgesellschaft m.b.H., Gaggenau, Mühlweg 3, 76571 Gaggenau.Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: Heinz Schwabe GmbH. Geschäftsanschrift: Mühlweg 3, 76571 Gaggenau. Gegenstand geändert; nun: a) die Herstellung von Verpackungen und Lärmschutzelementen, b) Zuschnitt-Dienstleistungen, c) Schall- und Wärmedämmungen, d) die Herstellung von Produkten aus Acryl und Holz. Prokura erloschen: Schwabe, Michael, Gaggenau. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.04.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.04.2009 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Schwabe GmbH & Co. KG", Gaggenau (Amtsgericht Mannheim HRA 520912) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.