Heinz-Peter Imhof, Dentallabor, GmbH, Würzburg (Waltherstr. 5A, 97074 Würzburg). Die Verschmelzung wurde am 03.05.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Würzburg HRA 5784).
Heinz-Peter Imhof, Dentallabor, GmbH, Würzburg (Waltherstr. 5A, 97074 Würzburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Imhof Heinz-Peter, Würzburg, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Heinz-Peter Imhof Dentallabor e.K. mit dem Sitz in Würzburg fortgeführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.