HRA 111599: Heinze Akademie für Technik und Design KG, Hamburg, Überseering 9, 22297 Hamburg. Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: Heinze Akademie GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 162850), Die jeweiligen Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: Heinze, Jan Harald, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Nach Eintritt sodann wieder ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: Freebird GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 161493). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Das Handelsgeschäft ist von dem alleinigen Gesellschafter Heinze Akademie GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 162850), mit allen Aktiva und Passiva übernommen worden. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen.
HRA 111599: Heinze Akademie KG, Hamburg, Überseering 9, 22297 Hamburg. Neue Firma: Heinze Akademie für Technik und Design KG.
HRA 111599:Technische Fachschule Heinze KG, Hamburg, Überseering 9, 22297 Hamburg.Neue Firma: Heinze Akademie KG. Die Firma ist geändert.
Technische Fachschule Heinze KG, Hamburg, Überseering 9, 22297 Hamburg. Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: Heinze, Jan Harald, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: Heinze, Jan Georg, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Technische Fachschule Heinze KG, Hamburg, Überseering 9, 22297 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 07.01.2011 mit Änderung vom 19.01.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammmlung vom 07.01.2011 und 19.01.2011 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Jan Georg Heinze, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma Technische Fachschule Jan-Georg Heinze in Hamburg (AG Hamburg HRA 73755) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.03.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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